Seit 2013 pflegt der Natur- und Vogelschutzverein Birsfelden wieder das „Biotop Am Stausee“, so wie er es in den Jahren 1983 – Ende 2009 getan hat.
Wie ist es dazu gekommen: Der Natur- und Vogelschutzverein Birsfelden (NVVB), die Kraftwerk Birsfelden AG und die Gemeinde Birsfelden haben im Oktober 2013 eine Nutzungsvereinbarung und ein Pflegekonzept des „Biotop Am Stausee“ auf der Parzelle 1550 unterzeichnet. Die Verhandlungen waren konstruktiv und eine Einigung in Anerkennung der teilweise unterschiedlichen Interessen schnell erreicht.
Damit Birsfeldens einmalige Naturoase „Biotop Am Stausee“ seinen
naturschützerischen Wert langfristig erhält ist eine Hege und Pflege nötig. Die Wiesen müssen gemäht, die Gebüsche und aufkommenden Bäume geschnitten, der Teich
gereinigt werden und Kleinstrukturen, wie Trockenmauern, Ast- und Steinhaufen
angelegt oder erneuert werden.
Das Pflegekonzept ist gerade in Überarbeitung (Stand, Okt. 2024)
Ohne Pflege verlieren solche kleine Naturaosen rasch ihren naturschützerischen Wert.
Bei unseren Arbeitseinsätzen lernt man viel über die Natur und Naturschutz und
entdeckt immer wieder neue Tier- und Pflanzenarten. Daher heissen wir neue
Arbeitskräfte jederzeit herzlich willkommen. Ein Mitmachen an einem Arbeitseinsatz bedeutet nicht, dass man sich verpflichtet dem Verein beizutreten, oder regelmässig zu arbeiten. Auch einmalige Arbeitseinsätze sind ein wertvoller Beitrag zum Erhalt dieser Naturoase.
Ein Einsatz für diese wilde und deshalb artenreiche Natur lohnt sich! Interesse
mitzuhelfen?
Ja, ich möchte das Biotop Unterstützen:
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Rechtliche Grundlage für den Arten- und Naturschutz:
So sagt es das eidgenössische Natur- und Heimatgesetz im Artikel 18 NHG
( http://www.admin.ch/ch/d/sr/451/index.html). Der $ 14 des kantonalen
Gesetzes sagt dasselbe (http://www.baselland.ch/790-0-htm.283418.0.html#body-over):
“Amphibien sind bundesrechtliche geschützte Tiere. Lässt sich eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Lebensräume durch technische Eingriffe unter Abwägung aller
Interessen nicht vermeiden, so hat der Verursacher für besondere Massnahmen zu deren bestmöglichem Schutz, für Wiederherstellung oder ansonsten für angemessenen Ersatz zu sorgen.”
Entscheidend ist das Wort „schutzwürdig“. Der Artikel bezieht sich also auf schutzwürdige Gebiete und nicht auf formell geschützte Gebiete. Der Artikel ist auch im Siedlungsgebiet innerhalb der Bauzone anwendbar. Sollte es dort irgendwann mal zu so einer Umzonung kommen. Viele Gemeinden, Juristen, aber auch viele Naturschützer, sind sich dessen nicht oder zu wenig bewusst. Da im Teich des “Biotop am Stausee” Amphibien leben, gilt er als schutzwürdig!