Bitte füttern Sie keine Wildtiere!

Ab heute gilt im Kanton Baselland das neue angepasste Jagdgesetz „Wildtierfütterungs-Verbot „.  Nein das ist kein Aprilscherz! Im neuen angepassten Jagdgesetz BL § 36a (Fütterung von Wildtieren) wird in Abs. 1 festgehalten, dass Wildtiere grundsätzlich nicht gefüttert werden dürfen. Davon … Weiterlesen