DIE AMPHIBIENWANDERUNG HAT ANGEFANGEN

Wenn Ende Februar – Anfangs März, die Nächte wärmer werden und es etwas geregnet hat, spüren die Amphibien den Frühling und machen sich auf den Weg in ihre Laichgewässer. So auch in Birsfeldens einmaliger Naturoase „Biotop Am Stausee“ und in dem von uns betreuten Natutschutzgebiet „Weiheranlage Hard“ im Hardwald.

So werden in den nächsten Wochen wieder Berg- und Fadenmolch, Erdkröten und vielleicht auch ein paar Grasfrösche zum Teich wandern. Darum seid vorsichtig, schaut ab und zu auf den Weg, vielleicht seht ihr ja welche.

Tipp:

Die Erdkröte wandert

  • bei Regen bei einer Lufttemperatur ab 6 °C

  • ohne Regen bei einer Lufttemperatur ab 12 °C

  • 95% aller Zugnächte fallen im Mittelland zwischen die Zeit vom 14. März und 18. April (Mittel: 27. März).

Der Grasfrosch wandert

  • bei Regen bei einer Lufttemperatur ab 4 °C

  • ohne Regen bei einer Lufttemperatur ab 10 °C

  • 95% aller Zugnächte im Frühling fallen im Mittelland zwischen die Zeit vom 20. Februar und 3. April (Mittel: 13. März).

Molchwanderung sind schlecht erforscht. Die Frühjahrswanderung verläuft im März bis April. Einige konnten wir aber schon Ende Februar nun im Teich beobachten.

Solltet ihr auch was beobachtet haben, dann teilt es uns einfach mit via
Beobachtungen.

Wichtig:

Amphibien und deren Laichgewässer stehen in der Schweiz unter Naturschutz! Es ist darum verboten, Amphibien, ihre Larven oder ihren Laich aus Teichen, Weihern etc. zu entfernen. Es kann für Amphibien sogar gefährlich werden, wenn man Laich oder Amphibien in ein anderes Gewässer oder Naturschutzgebiet transportiert, weil dadurch eine gefährliche Krankheit von einem Gebiet in ein anderes übertragen werden könnte.

Sollten Sie jemanden beobachten, der Laich, Kaulquappen oder Amphibien aus dem Teich entfernt oder einsetzen möchte, machen Sie diese Leute bitte darauf aufmerksam. Die Amphibien danken Ihnen.

Weiter gilt:


Alles über die Amphibienarten der Schweiz und den Schutz könnt ihr hier nachlesen

→ Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz (karch)

 

 

 

 

 

DIE BRUTHINWEISSCHILDER HÄNGEN WIEDER…

…WARUM EIGENTLICH?

Nun zur Frühlingszeit kehren viele Tiere wieder aus ihrem Winterquartier in Birsfeldens einmaliger Naturoase dem Biotop „Am Stausee“ zurück. So ist das Teichhuhnpaar, welches seit mehreren Jahren hier brütet wieder an den  Teich zurückgekehrt und ist schon am Nestbau. Auch ein Zilpzalp ein Kurzsteckenzieher der in Südwesteuropa und Nordafrika überwintert, singt schon unermüdlich im Gebiet.

Auch die Amphibienwanderungszeit hat längst begonnen, die ersten Berg- und Fadenmolche im Teich tauchen auf, Erdröten hört man und haben teilweise schon abgelaicht. 

Einige Wasserläufer sieht man auch schon wieder auf der
Wasseroberfläche gleiten. Immer Mal wieder hat man Glück und entdeckt Libellenlarven ganz unten am Teichboden und vieles mehr…

Bald wächst die Wiese am Teich wieder und gibt Schutz und Nahrung für viele fliegenden Insekten wie Schmetterlinge, Hummeln, Wildbienen und Co. Auch Bodenbrüter wie der Zilpzalp oder der Teichrohrsänger der sein Nest an Schilf- oder Rohrkolbenhalme aufhängt, profitieren von dieser
Ruhezone.

Damit all diese Tiere nicht gestört werden, dient die Fläche um den Teich herum dem Schutze und sollte daher auch nicht von Besuchern betreten werden, darum hat man auch keinen Weg drumherum angelegt!

Deshalb haben wir wie die Jahre zuvor wieder unsere schönen Bruthinweisschilder aufgehängt.

Wir danken allen Besuchern für Ihr Verständnis

Unsere Rücksichtnahme gibt der Natur eine Chance!

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Zur Information:

Auch die Blumenwiesen dürfen nicht betreten werden, sind weder Hunde- noch Kinderspielwiesen. Darum Bitte bleiben Sie auf dem Weg, von dort kann man genügend beobachten.

 

Und: Alle Amphibien stehen in der Schweiz unter Naturschutz! Es ist daher verboten ihre Larven oder ihren Laich aus  Teichen, Weihern etc. zu entfernen. Es kann für Amphibien sogar gefährlich werden, wenn man Laich oder Amphibien in einen anderen Teiche, Weiher oder ein anderes Naturschutzgebiet transportiert, weil dadurch eine gefährliche Krankheit von einem Gebiet in ein anderes übertragen werden könnte.

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Auch das aussetzen von Fischen, Schildkröten etc. ist in öffentlichen Gewässern wie der Teich im Biotop „Am Stausee“ verboten!
Sollten Sie jemanden beobachten der Fische, Schildkröten aussetzt oder Laich, Kaulquappen oder Amphibien aus dem Teich entfernt oder einsetzen möchte, machen Sie diese Leute bitte darauf aufmerksam. Die Amphibien danken Ihnen.