Leserinnenbrief von Judith Roth, Birsfelder Anzeiger, 30. Oktober 09
Wieder einmal steht die Parzelle 1550 auf der Agenda, einmal mehr möchte die Kraftwerk Birsfelden AG (KWB) ein Teil ihrer Parzelle 1550 umnutzen. Vor 6 Jahren hat der Birsfelder Souverän die Hochhauspläne der KWB abgelehnt, weil das Biotop damals dem Hochhaus hätte weichen müssen. Der Birsfelder Gemeinderat ist verpflichtet, diesem demokratischen Entscheid nachzuleben und sich für die bestehende naturnahe Grünfläche einsetzen. Kurz nach der Hochhausabstimmung hat die KWB den Mietern der 2 Wohnungen im alten Verwaltungsgebäude gekündigt. Seit 6 Jahren steht nun das alte Verwaltungsgebäude leer. Seither lässt die KWB dieses Areal verwahrlosen.
Die KWB konnte also ohne weiteres Mietausfälle von über 200’000.- Franken verkraften. Auch nahm sie in Kauf, dass das leerstehende Haus schneller altert und in der Folge eine teure Sanierung nötig wird. Nun möchte die KWB für 4-5 Mio. Franken ihr altes Verwaltungsgebäude in ein Wohn- und Geschäftshaus mit 4 neuen Wohnungen, Büro u. Praxen ausbauen. Gegen dieses Vorhaben könnte man eigentlich nichts haben. Wäre da nicht gleichzeitig die Absicht der KWB, für 1 Mio. Franken einen sterilen Erholungspark an Stelle des Biotops realisieren zu wollen! Obwohl das über 26 Jahre alte Biotop ein wertvoller Lebensraum für Natur, Mensch und Tier geworden ist!
Es gibt keinerlei Zusicherungen von Seite der KWB, dass auf das Biotop und seine Umgebung Rücksicht genommen wird. Die Pläne zeigen gar das Gegenteil. Da es sich hier, um ein laufendes politisches Geschäft handelt, bei dem die KWB vom Birsfelder Einwohner etwas will, muss die KWB offen legen, was nun wirklich mit dem Biotop passiert und inwieweit nun wirklich die Vereine (Familiengärten/ Tennisclub) ein zonenkonformes und längerfristiges Nutzungs- u. Bleiberecht erhalten. Solange der Gemeinde weiterhin keine schriftliche Zusage vorliegt, muss man davon ausgehen, dass die Befürchtungen der Gegner der Vorlage wahr werden! Deshalb muss man die Mutation Zonenreglement Siedlung am 29. November 2009 ablehnen.
Judith Roth, Referendumskomitee