Leserbrief von Eckard Rothe, Birsfelder Anzeiger, 04. September 09
Kaum ist das Referendum „gegen den einseitigen Handel auf der Parzelle 1550“ zustande gekommen, wird von einer Hetzjagd der Parzelle-1550-Ideologen geschrieben, von sturer Opposition, Konfrontationspolitik und von fragwürdigen Argumenten des Referendumskomitees. Gerade das aber sind keine Worte für einen „besseren Umgang untereinander“ oder für „mehr politische Kultur“, wie gefordert wird.
Wir möchten festhalten: Das Referendumskomitee (SP, Grüne, Natur- und Vogelschutzverein) stellt sich nicht grundsätzlich gegen die von der Gemeindeversammlung vom 22. Juni beschlossene Mutation. Verlangt wird einzig von der Kraftwerk Birsfelden AG, dass sie den Einwohnerinnen und Einwohnern für ihr Entgegenkommen den mittelfristigen Erhalt der bestehenden Freizeit-, Erholungs-, Garten- und Grünanlagen auf der Parzelle 1550 und auf der Kraftwerkinsel garantiert. Ist das zuviel verlangt? In Leserbriefen wird gesagt, Familiengärten, Tennisplätze und Biotop bleiben unangetastet. Warum aber kann sich die Kraftwerk AG dazu nicht verbindlich äussern?
Die Parzelle 1550 liegt heute in der „Spezialzone Kraftwerk und Erholung“. In dieser Zone sind einzig Bauten und Anlagen für die öffentliche Energiewirtschaft, den Betrieb von Schifffahrtsanlagen und Erholungseinrichtungen zulässig. Jetzt soll das bestehende Verwaltungsgebäude aufgestockt und neu für Wohnungen und Büros umgenutzt werden. Daneben ist die Errichtung eines freistehenden Garagenbaus für acht Autoabstellplätze geplant.
Das alles ist vernünftig und wird nicht bestritten. Doch im Gegenzug wünschen sich die Nutzer der Freizeit- und Grünanlagen eine verbindliche Zusage, mittelfristig auf dem Areal bleiben zu können.
Eckard Rothe, SP Birsfelden