Um was geht es?

Sternenfeldbiotop Birsfelden - Die Übersicht ©GoogleEarth

Naturpotential ausschöpfen – Agglomerationsgebiete brauchen grüne Revolution:

Natur im Siedlungsraum - Sternenfeldbiotop (© J.Roth)

Seit nun fast 27 Jahren, besteht dieser für Birsfelden einmalige Naturgarten, das «Hecken-, Wiesen- ,Trocken-, Feucht-Biotop» bei den Schleusen in Birsfelden. Daher ist es gerade im UNO-Jahr der Biodiversität wichtig, dass Gemeinden mit einer immer ausgedehnteren, dichteren und lebensfeindlicheren Verbauungen der Siedlungsgebiete, einen Gegentrend setzten und die noch nicht verbetonierten wichtigen Lebensräume für zahlreiche Vögel, Schmetterlinge, Libellen, Wildbienen, Amphibien uvm.  schützen und erhalten sollten. Zerstört man solche wichtige Lebensräume, so sinkt damit nicht nur die Biodiversität, sondern auch die Lebensqualität der Menschen im Siedlungsraum.

Gerade beim «Hecken-, Wiesen- ,Trocken-, Feucht-Biotop» haben vor 27 Jahren, engagierte BürgerInnen Birsfeldens, Dank der Gemeinde Birsfelden und der Gruneigentümerin – dem Kantonsunternehmen Kraftwerk Birsfelden AG – in weiser Voraussicht, dieser Naturgarten angelegt, um ein Gegentrend zu setzen zu den grossen, langweiligen Rasenplätze der unmittelbaren Sternenfeld-Siedlung. So Entstand, auf dem ehemaligen Aushubareal für den Schleusenbau, ein Teich, ein Trockenbiotop, eine artenreich und farbenfrohe Magerwiese (die noch einige Jahre braucht, bis sie stabil ist), Trockenmauern, Hecken. Kurz und Bündig, einfach ein wertvoller Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Mensch. So haben auch Kinder in der Agglomeration eine Chance, mit der Natur aufzuwachsen und dieser für Birsfelden einmalige Erlebnisraum zu erforschen und entdecken!

Dazu die Medienmitteilung des SVS/BirdLife Schweiz Word-File 220 kb

PDF-Dokument Gemeinde Birsfelden nennt Biotop reizvoll!

Was ist ein Biotop?:

Ein „Biotop“ ist für viele Leute ein Teich od. Weiher. Biotop bedeutet aber Lebensraum, ist also eine räumlich abgrenzbare kleine Einheit eines Ökosystems. Beim Biotop auf der Kraftwerkparzelle 1550 in Birsfelden, handelt sich also um ein artenreiches Ökosystem, mehrere Lebensräume trifft man hier an, für Vögel, Insekten, Amphibien usw. Der Teich ist “nur” ein Bestandteil des Sternenfeldbiotops, neben Hecken, Magerwiese, Trockenmauer und Wildbienenhaus. Auch wenn das Biotop bei den Schleusen, künstlich angelegt wurde, so ist es nach gut 27 Jahren ein schützenswerter Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt geworden, dass nach dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) ab Art. 18 und folgende und dem Natur- und Landschaftsschutzgesetz BL geregelt ist.

Wieso ein Referendum?

Das Referendum ist die demokratische Möglichkeit, um Entscheide der Legislative zu überprüfen und dem Volk vorzulegen. Am 22. Juni 09 hat die Gemeindeversammlung der Änderung im Zonenreglement zuzustimmen, welcher der Kraftwerk Birsfelden AG (KWB) den Um- und Ausbau des Verwaltungsgebäudes erlaubt.

Teich im Biotop

Teich im Biotop (© NVVB)

Danach hat ein kleines Komitee das Referendum ergriffen und innert weniger Tage knapp 600 Unterschriften gesammelt. Damit ist das Referendum zustande gekommen und alle Birsfelderinnen und Birsfelder dürfen über diese Zonenreglementsänderung abstimmen – an der Urne.

Was soll denn gebaut werden?

Das Verwaltungsgebäude der KWB soll um- und ausgebaut werden. Es sollen vier Wohnungen und acht Parkplätze entstehen. Dazu wird das Verwaltungsgebäude um ca. 1.5m erhöht und daneben noch eine Garage gebaut – oberirdisch. Wie die KWB in den sehr spärlichen Unterlagen vor der Gemeindeversammlung zeigte, um das Haus herum ein so genannter Volkspark enstehen. Dieser würde auch das Gebiet des heutigen Biotops umfassen und dieses damit zerstören.

Biotop aus der Luft (© J.Roth)

Darum NEIN am 29. November!

Das Komitee hat keine Probleme mit dem geplanten Aus- und Umbau des Verwaltungsgebäudes auf der Parzelle 1550. Was uns stört ist, dass das Biotop weg soll und einem sterilen “Volkspark” Platz machen müsste. Wir wollen nicht, dass die KWB einfach diese bereits 26-jährige grüne Oase zerstört. Denn erst die KWB hat dieses wertvolle Biotop ja erst ermöglicht. Mit einem NEIN geben wir der KWB die Möglichkeit, das Projekt zu überdenken und einen neuen Vorschlag mit Biotop, Familiengärten und Tennisplatz zu machen, dem wir zustimmen werden.

Was ist das Biotop überhaupt?

Das Biotop an der Schleuse in Birsfelden ist ein wichtiger Raum, wo Insekten, Vögel und Amphibien leben. Daneben beinhaltet das Biotop eine grössere Magerwiese, die regelmässig gepflegt werden muss. Dazu organisiert der NVVB Arbeitseinsätze.

Die Hecken auf dem Gelände bieten wertvolle Nistplätze für Vögel. Die gesamte Fläche beträgt ca. 1 ha. Integriert und wohl am besten bekannt ist der Teich, der mit einer Fläche von 600 m2 und einer Tiefe von einem Meter, mit verschiedensten Amphibien und Insekten beheimatet.

PDF-Dokument Flyer “NEIN zur Zerstörung des Biotops” herunterladen.

Rechtliche Basis

1. Nationale Gesetze/Verordnungen

Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1.Juli 1966 (pdf-Datei/522 KB)

Dieses Gesetz hat u.a. den Zweck, “die einheimische Tier- und Pflanzenwelt sowie ihre biologische Vielfalt und ihren natürlichen Lebensraum zu schützen.” Im 3. Abschnitt wird unter Artikel 18 zum Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt u.a. festgehalten: “Dem Aussterben einheimischer Tier- und Pflanzenarten ist durch die Erhaltung genügend grosser Lebensräume (Biotope) und andere geeignete Massnahmen entgegenzuwirken.”

Hochmoorverordnung vom 21.Januar 1991 (pdf-Datei/523KB)

In der Verordnung werden alle Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung aufgelistet und die Schutzziele klar formuliert.

Flachmoorverordnung vom 7.September 1994 (pdf-Datei/548KB)

In der Verordnung werden alle Flachmoore von nationaler Bedeutung aufgelistet und die Schutzziele klar formuliert.

Moorlandschaftsverordnung vom 1.Mai 1996 (pdf-Datei/485KB)

In der Verordnung werden alle Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung aufgelistet und die Schutzziele klar formuliert.

Auenverordnung vom 28.Oktober 1992 (pdf-Datei/506KB)

In der Verordnung werden alle Auengebiete von nationaler Bedeutung aufgelistet und die Schutzziele klar formuliert.

Amphibienlaichgebiete-Verordnung vom 15.Juni 2001 (pdf-Datei/544KB)

In der Verordnung werden die Laichgebiete als “ortsfeste Objekte” und “Wanderobjekte” inklusive Wanderkorridore aufgelistet und die Schutzziele klar formuliert.

Die Artenschutzverordnung vom 18.April 2007 regelt die Ein- und Ausfuhr von Tieren, Pflanzen sowie tierischen und pflanzlichen Produkten in der Schweiz.

Biotop am Stausee Birsfelden

Sternenfeldbiotop:

Geografische Kenndaten

Land: Schweiz /
nächster Ort: Birsfelden
Schutzstatus: Naturschutzgebiet
Fundortgröße: < 5.000 m²
Koordinaten: 7°37´42,7″ E / 47°33´29,9″ N

Ökologische Kenndaten

Höhe: 260 m bis 260 m
Biotoptypen: Feucht-, Wiesen-, Hecken-, Trocken- Biotop
Pflanzengesellschaften: Typische Wildblumenpflanzen, Gräser und Kräuter für eine zukünftige Magerwiese; Teichpflanzen; Stäucher, Bäume, Wegrandpflanzen und einiges mehr…
Anmerkungen Besteht seit 1983, gepflegt seitdem durch den Natur- und Vogelschutzverein Birsfelden in Fronarbeit!

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